Übergabe-Dossier an den Gutachter am 01.10.2026:
Betreff: Schriftliche Stellungnahme und Vorlage von Sachdaten zum Verfahren wegen des Vorwurfs der Amtsanmaßung.
Beschuldigter: Martin Linnemann, Verein für eine sichere Zukunft (sichere-zukunft.com)
Datum der Übergabe: 01.10.2026
Zweck: Unverzügliche Aufnahme in die Ermittlungs- und Begutachtungsakte
Sehr geehrte(r) Sachverständige(r),
zur Versachlichung des heutigen Termins überreiche ich Ihnen diese Stellungnahme. Die gegen meine Person erhobenen Vorwürfe basieren nicht auf einer psychischen Störung, sondern auf einem dokumentierten, tiefen Konflikt zwischen zivilgesellschaftlicher Schutzpflicht und behördlicher Untätigkeit im Kreis Warendorf.
Die Einleitung einer forensisch-psychiatrischen Untersuchung wegen eines reinen Vergehensverfahrens (§ 132a StGB / Missbrauch von Titeln wegen eines einzelnen, metaphorisch genutzten Wortes in einer E-Mail) stellt einen unzulässigen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot dar.
1. Faktische Grundlage meines Handelns: Die polizeiliche Anzeige von 2019
Mein langjähriges Engagement entspringt keinem wahnhaften Antrieb, sondern dem Versuch, Gefahren vom Gemeinwohl und der Gesundheit der Bevölkerung abzuwenden. Bereits am 23.10.2019 habe ich beim Polizeipräsidium Münster eine offizielle Strafanzeige wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen gemäß § 326 Abs. 1 StGB erstattet (Az. 702000-051686-19/0, Sachbearbeitung KHK Schäperklaus). Gegenstand war und ist der nachweisbare, massive Eintrag von Schadstoffen, Kunststoffen und chemischen Beimischungen in die Böden und das Grundwasser, welcher unter anderem über kontaminierte Düngemittel geschieht. Da die Nieren von Säuglingen und Kleinkindern noch nicht voll entwickelt sind, liegt hierin eine fortlaufende, schwere Gefährdung der schwächsten Bürger vor.
2. Der Zustand der behördlichen Willkür und der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB)
Anstatt die angezeigten Umweltstraftaten aufzuklären und die existierenden, technisch machbaren, unschädlichen und wirtschaftlichen Filtermethoden einzusetzen, reagierten die zuständigen Behörden mit vollständiger Untätigkeit und Repression. Jedes staatliche Handeln oder Unterlassen, das unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, definiert das Bundesverfassungsgericht als Willkür.
Mein weiteres Handeln erfolgte in einer Situation des anhaltenden, rechtfertigenden Notstands gemäß § 34 StGB, um die Öffentlichkeit und die Verantwortlichen auf diesen unhaltbaren Zustand aufmerksam zu machen, nachdem der reguläre Rechtsweg blockiert wurde.
3. Nachgewiesene psychische Stabilität im Gesamtkontext
Ich verweise darauf, dass die Ermittlungsbehörden selbst meine absolute Sachlichkeit und Stabilität dokumentiert haben. Kriminalhauptkommissar Herr XXX hielt in den Ermittlungsakten (Blatt 54–55) schriftlich fest: „Herr Linnemann wirkte während der gesamten Gesprächsführung ruhig und im Gesamtkontext zugänglich.“
Ich fordere Sie als Gutachter auf, diesen realen, durch polizeiliche Aktenzeichen und wissenschaftlich-wirtschaftliche Fachbeiträge gestützten Hintergrund in Ihrer Beurteilung vollständig zu berücksichtigen. Jede Pathologisierung meines legitimen Bürgerengagements würde den Zustand der behördlichen Willkür fortsetzen.
4. Das fundamentale Prinzip: Der Wert der Gesundheit unserer Kinder
Abseits aller juristischen Definitionen von Straftatbeständen und den behördlichen
Verfahrensabläufen der vergangenen Jahre reduziere ich diesen Konflikt für die
Begutachtung auf eine einzige, fundamentale und rein sachliche Frage:
Wenn ein zivilgesellschaftliches Konzept existiert, das nachweislich hocheffiziente,
gesundheitlich unschädliche und wirtschaftlich absolut zumutbare Lösungen
bietet, um die schleichende Schadstoff- und Uranbelastung für die Nieren von
Säuglingen und Kleinkindern im Trinkwasser von heute auf morgen zu beenden –
welchen rechtlichen oder moralischen Grund gibt es dann noch, dieses Projekt zu
blockieren?
Mein Handeln entspringt keinem wahnhaften oder querulatorischen Antrieb,
sondern der logischen Konsequenz meines analytischen Denkens: Die Gesundheit
der nächsten Generation darf niemals der Normalität des bürokratischen Scheiterns
untergeordnet werden. Ich fordere keine Privilegien, sondern die partnerschaftliche
Umsetzung dessen, was machbar ist. Das von mir an die Stadtverwaltung
übermittelte Friedensangebot, welches ich auf unserer Vereinswebseite transparent
offengelegt habe, unterstreicht meine fortlaufende, absolute Gesprächs- und
Kooperationsbereitschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Linnemann