Verein für eine sichere Zukunft
 
Baukonzept für Beckum

Der rechtliche Haftungstext (Für die Verwaltung)

Rechtlicher Hinweis zur persönlichen Haftung von Amtsträgern

An alle Bürgermeister, Kämmerer und Verantwortliche der Fachbereiche
Recht, Sicherheit und Ordnung:

Werden Entscheidungen getroffen oder geduldet, die nachweislich die
körperliche Unversehrtheit der Bürger gefährden (z.B. durch die Zulassung von
Schadstoffen wie Aluminium oder Quecksilber in medizinischen Produkten),
greift die persönliche Haftung.

1. Garantenstellung: Als Amtsträger haben Sie eine Schutzpflicht gegenüber der
Bevölkerung. Das Ignorieren von Warnhinweisen stellt eine grobe
Pflichtverletzung dar.

2. Durchgriffshaftung: Nach dem Remonstrationsrecht sind Sie verpflichtet,
rechtswidrige oder schädliche Weisungen abzulehnen. Werden Sie über
Gefahren informiert und handeln nicht, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen (§
839 BGB / Art. 34 GG).

3. Vorsatz durch Unterlassen: Das "Totschweigen" von begründeten Anzeigen
zur Gefährdung der Gesundheit entbindet Sie nicht von der strafrechtlichen
Verantwortung. Die Umkehr beginnt bei Ihnen.




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