Urteil aus Brandenburg:
Urteil Verwaltungsgericht Brandenburg: VfGBbg 12/21
Was das Gericht genau entschieden hat
Das Urteil betrifft die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung von 2021, darunter:
Kontaktbeschränkungen:
Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel (inkl. 2G-Regel)
Maskenpflichten im öffentlichen Raum
Maskenpflicht und Testauflagen an Schulen
Schulschließungen und Distanzunterricht
Aufenthalts- und Bewegungsverbote
Das Gericht begründet seine Entscheidung mit drei zentralen Feststellungen:
1. Fehlende Bestimmtheit
Es war schlicht unklar, wer wirklich zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet war. Erneut waren die eigentlichen, wissenschaftlichen Fakten nicht Gegenstand des Verfahrens, weil aus rein formalen Gründen schon eine Nichtigkeit festgestellt werden konnte. Die Landesregierung brauchte im konkreten Verfahren weder wissenschaftliche Evidenz noch Verhältnismäßigkeit nachzuweisen.
2. Schwere Grundrechtsverletzungen
Die Maßnahmen griffen ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage ein in:
• körperliche Unversehrtheit
• Bildung
• Familie
• Berufsfreiheit
• allgemeine Handlungsfreiheit
• Gleichheitsrechte
3. Nichtigkeitswirkung
Die betroffenen Normen sind ex tunc nichtig. Rechtlich betrachtet, haben sie nie existiert.
Damit steht fest: Alle Maßnahmen, die auf diesen Verordnungen basierten, waren rechtswidrig.
Einige Unterlagen Impfaufklärung:
