Plädoyer zur Musterklage:
Hallo zusammen,
ich möchte noch etwas klar herausstellen.
Ich bin derjenige, der diese Musterklage eingereicht hat. Jeder Mensch in Deutschland hat lt. Art. 20 das Recht, seine persönlichen Rechte zu wahren, um die verfassungsgemäße Ordnung herzustellen. Zudem ist es Bürgerpflicht sich für die Einhaltung von Gesetzen einzusetzen.
Ich habe das im Grundgesetz verbriefte Recht, mich selbst zu vertreten. Dieses ist in dem § 67 der Verwaltungsgerichtsordnung und
§ 137 Strafprozessordnung geregelt.
Ich nehme das Recht als Kläger wahr, meine Interessen in diesem Musterprozess selbst vor Gericht als Staatsanwalt für den Staat, also auch für andere, zu vertreten. Es ist meine Bürgerpflicht, mich je nach Fähigkeiten und Wissen auch für andere einzusetzen.
Da die Staatsanwaltschaft meine Anzeige nicht bearbeitet hat, übernehme ich die Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
Ich richte mich dabei nach dem Gesetz und lehne es ab, weisungsgebunden gegenüber der Politik zu sein. Unabhängig, genau wie ein Richter.
Ich handle aus Notwehr, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf mich und andere abzuwenden. Dieses ist in dem § 32 Notwehr Strafgesetzbuchs geregelt.
Ich bin aufgrund der Belege verpflichtet, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Ich habe als Staatsanwalt die Verfahrensherrschaft in diesem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Lässt das vorläufige Ermittlungsergebnis noch keine abschließende Entscheidung zu, so kann ich anordnen, dass die Polizei weiter ermittelt.
Ich kann als Staatsanwalt auch selbst ermittelnd tätig werden, insbesondere persönlich Beschuldigte oder Zeugen vernehmen. Wenn diese auf Vorladung der Polizei nicht erscheinen, kann der Staatsanwalt sie selbst laden. Im Gegensatz zur Polizei stehen mir Zwangsmittel zur Verfügung; ich kann den Zeugen polizeilich vorführen lassen, Ordnungsgeld oder die Verhängung von Ordnungshaft (Höchstmaß: sechs Monate) durch den Ermittlungsrichter beantragen.
Jeder Mensch, also auch ich, hat das Recht und die Pflicht, sich je nach Fähigkeiten und Wissen auch für andere einzusetzen.
Alle Menschen, die ich anspreche/anschreibe sind in diesem Vorverfahren mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Bei jedem, der sich weigert, dazu beizutragen, diesen in der Musterklage aufgeführten Sachverhalt zum Impfstopp zu klären, muss ich annehmen, dass er für die weitere Schädigung der Kinder wie in der Musterklage beschrieben ist. Bzw. auch für die Schädigung aller von den Impfungen betroffenen Menschen und Tieren ist.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Linnemann