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Baukonzept für Beckum

Ankündigung: Besuch bei der Polizei am 30. 10.2025

Hallo zusammen,

Am Donnerstag, dem 30.10.2025, gehe ich zusammen mit meine Sozialarbeiterin vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreis Warendorf zur Polizei.

Mit meiner Sozialarbeiterin als Zeugin möchte ich von der Polizei wissen, warum die von einem ihrer Kollegen aus Münster vor 6 Jahren ordnungsgemäß aufgenommene Anzeige nicht bearbeitet wird.

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 242 Leistung nach Treu und Glauben
ist jeder Schuldner dazu verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Die Polizei hat den Auftrag, die Bürger vor Gefahren zu beschützen. Oder?

Mit dem Hinweis auf diesen Paragrafen werde ich fragen, warum auch auf meinen letzten Brief keine Reaktion erfolgt ist.

Muss die Polizei nicht genau wie jeder Bürger auch nach diesem Gesetz handeln?

Immerhin bezeichnet Treu und Glauben das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.

Ich bin gespannt, was die Polizistin oder der Polizist im Beisein meiner Sozialarbeiterin sagt.
Ich halte euch auf dem Laufenden.

Viele Grüße
Martin Linnemann


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