An den Leiter des Fachbereichs 3 – Recht, Sicherheit und Ordnung
Verwaltung Kreis Warendorf (D-U-N-S® Nummer: 34-162-8753)
Rathaus Beckum (D-U-N-S® Nummer: 34-114-1772)
Betreff: GEFAHR IM VERZUG – Amtliche Bekanntmachung zur Abwendung von Lebensgefahr und Feststellung der Durchgriffshaftung
Sehr geehrter Herr Liekenbröcker,
hiermit informiere ich Sie förmlich über eine akute Gefahr im Verzug für die
Bevölkerung des Kreises Warendorf. Als Fachbereichsleiter einer im
internationalen Wirtschaftsregister (UPIC) geführten Organisation tragen Sie die
unmittelbare Garantenstellung für das Leben der Bürger (p. 1).
Es liegen Beweise vor, dass durch politische Entscheidungen und die
Unterdrückung von Heilwissen (z. B. im Bereich Onkologie/Naturheilkunde) sowie
die Zulassung toxischer Substanzen eine massive vorzeitige Sterblichkeit
herbeigeführt wird (pp. 2, 25).
Ich weise Sie hiermit auf Ihre persönliche Haftung hin:
1. Bürgerliches Gesetzbuch (§ 839 BGB): Verletzt ein Amtsträger vorsätzlich
oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat
er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
2. Grundgesetz (Art. 34 GG): Die Haftung trifft primär Sie persönlich, da
Sie bei Kenntnis von Gefahr im Verzug zur Remonstration verpflichtet sind. Das
„Totschweigen“ meiner Hinweise beendet Ihren Schutz durch die Institution.
3. Strafgesetzbuch (§ 323c StGB): Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner
Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich ist, wird bestraft
(p. 33).
Ich fordere Sie auf, die beiliegende Amtliche Bekanntmachung und das Manifest
der Lebens-Logik umgehend zu bearbeiten und einen Impfstopp sowie eine
Aufklärungskampagne über alternative Heilverfahren (u.a. zur Krebsbehandlung)
einzuleiten.
Jede weitere Minute des Schweigens erhöht Ihre private Haftungssumme für jeden
vermeidbaren Todesfall in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Öffentlichkeit wird
über meine Webseite www.sichere-zukunft.com über diesen Vorgang informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Linnemann
Immobilienfachwirt / Projektentwickler
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER BÜRGERVERANTWORTUNG
Zustellungsbevollmächtigter: Martin Linnemann
An den Leiter des Fachbereichs 3 – Recht, Sicherheit und Ordnung
Betreff: Feststellung der Dienstpflicht und Einleitung der
naturkameradschaftlichen Umkehr
VORBEMERKUNG:
Diese Bekanntmachung ist kein Bittgesuch. Sie ist die Feststellung der geltenden
Rechtslage gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (Widerstandsrecht), da die
staatliche Ordnung durch systematische Fehlentscheidungen (Zulassung von
Giftstoffen ab 1958, Rohstoffkriege) die körperliche Unversehrtheit der
Bevölkerung gefährdet (pp. 1, 5, 14).
§ 1 Priorität der Schutzpflicht
Der Fachbereich 3 ist die oberste Instanz zur Wahrung von Sicherheit und
Ordnung. Diese Schutzpflicht steht über allen wirtschaftlichen Interessen des
Kämmerers oder politischen Vorgaben von Land und Bund (pp. 1, 26). Wir stellen
fest: Jede Handlung, die wissentlich zur Schädigung von Leben führt, ist
rechtswidrig und entbindet den Beamten von seiner Gehorsamspflicht.
§ 2 Feststellung der Gefahrenlage
Es liegen eindeutige Belege vor, dass durch das aktuelle Fördersystem und die
Zulassungspraxis (z.B. Schwermetalle in Impfstoffen, Weichmacher in Medikamenten
und Baustoffen) jährlich Millionen Menschen vorzeitig sterben (pp. 2, 6, 25).
Das Fortsetzen dieser Praxis erfüllt den Tatbestand der unterlassenen
Hilfeleistung und des gemeinschaftlichen Mordes gemäß §§ 211, 323c StGB (p. 33).
§ 3 Die Anordnung der Umkehr
Zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung wird der Fachbereichsleiter hiermit aufgefordert:
1. Sofortiger Stopp aller Maßnahmen, die nachweislich die Gesundheit
gefährden (Impfsuspension im Kreisgebiet aufgrund toxischer Inhaltsstoffe) (pp.
6, 27).
2. Einleitung der Rohstoff-Wende: Nutzung regionaler Ressourcen (z.B. Hanf
zur Bodenreinigung und Energieerzeugung) zur Beendigung der Abhängigkeit von
kriegstreibenden globalen Märkten (pp. 8-9, 32).
3. Remonstration: Schriftliche Ablehnung aller lebensfeindlichen Weisungen
der übergeordneten Behörden unter Berufung auf den Amtseid (pp. 2, 11).
RECHTSFOLGEBELEHRUNG:
Mit dem Erhalt dieser Bekanntmachung entfällt die Einrede der Unkenntnis. Bei
Nichtbeachtung haften die Verantwortlichen persönlich und unbeschränkt mit ihrem
Privatvermögen für alle daraus resultierenden Schäden (§ 839 BGB / Art. 34 GG)
(p. 34).
Gegeben zu Beckum/Warendorf, im Geiste der naturkameradschaftlichen Epoche.