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Baukonzept für Beckum

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Hallo zusammen,

ich bin durch einen guten Freund auf ein Video aufmerksam gemacht worden, in dem darauf hingewiesen wird, dass seit dem 1. Oktober 1950 unter §15 Gerichtsverfassungsgesetz das Wort (Weggefallen) steht.

Wenn man wissen möchte, was dort vorher stand, kann man das auf der Internetseite www.lexetius.com nachsehen. Bis zum 01. Oktober 1950 stand dort noch unter Abs.1: Die Gerichte sind Staatsgerichte.

Parallel dazu könnt ihr euch den §16 GVG anschauen.

Da steht: Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Meine Frage ist: Wenn unsere Gerichte keine Staatsgerichte mehr sind und unter §16 GVG Ausnahmegerichte unstatthaft sind, dann sind unsere bestehenden Gerichte unstatthaft?

Ist es in Ordnung, dass sich die Richter der Haftung entziehen, indem sie nicht gem. §126 BGB Absatz 1 die Urteile die sie fällen namentlich unterschreiben? Anstatt der Unterschrift steht unter den Urteilen: Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Die meisten fallen darauf rein. Es ist ja auch gültig, es ist nur nicht rechtsgültig.

An alle die von meinem Vorhaben wissen:
Ich weiß was ich gemacht habe.

Durch mich ist ein Friedensvertrag entstanden der die Entschädigungszahlungen beinhaltet und die Aufarbeitung Gesetzeskonform regelt.

Dieser Friedensvertrag ist von mir Unterschrieben und ohne eine Weitere Unterschrift gültig.

Ich halte mich an Gesetze die Herz und Verstand berücksichtigen.

Nach dieser Information das wir keine Staatlichen Gerichte haben rechtfertigt zusätzlich meine Position als Staatsanwalt.

Ich habe die Aufgabe eines Staatsanwalts in der von mir gestellten Musterklage gemäß rechtsgültiger Gesetze die Herz und Verstand berücksichtigen übernommen.

Da wir zurzeit keine Staatsgerichte haben gilt die Gestaltungsfreiheit gem. Grundgesetz § 20 Absatz 4 um eine Verfassungsgemäße Ordnung gem. Grundgesetz Art 146 herzustellen verpflichte ich mich eine Musterklage anzustoßen.

Wie in meinen Veröffentlichungen vorher beschrieben nehme ich meine Pflichten als Staatsanwalts war und beschlagnahme mit den Rechtsstaatlichen Mitteln die einem Staatsanwalt zustehen das Büro des Regierungspräsidien in Münster um von dort aus den Musterprozess vorzubereiten.

Zu den Verbreitungen gehört auch die Suche nach Richtern die im Auftrag des Staats handeln wollten aber gehindert wurden.

Meine Anordnung wegen Gefahr im Verzug einen Impfstopp durchzuführen erweitere ich hiermit auf den Regierungsbezirk Münster.

Ich verpflichte mich als Staatsanwalt einen für die Welt offenen Musterprozess zu führen. Damit kurzgefasst auch andere auf der Welt erkennen das es eine andere lebensbejahende Politik möglich und in jedem Ort entschieden werden kann.

Ich fordere hiermit alle Verantwortlichen auf mich gem. bestehende rechtsgültiger Gesetze die Herz und Verstand berücksichtigen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Linnemann

Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!

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