Abschluss....
Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung Ennigerloh aus dem Fachbereich 3 – Ordnung und Soziales, hat mir auf meine Frage:
„Was müssen wir machen, wenn die Sirenen gehen?“ Zwei verschiedene Links geschickt, in denen erklärt wird, dass es ein Warnsignal ist oder auch ein Signal der Entwarnung.
Zitat des Mitarbeiters des Ordnungsamtes in Ennigerloh:
„Zunächst gilt: Ruhe bewahren, Radio/Fernsehen einschalten und auf Informationen warten.“
Das dominierende Thema ist derzeit das, dass der Russe uns angreifen könnte. Wir uns verteidigen müssen.
Nach meiner Information ist es so, dass, wenn der Russe uns angreift oder man meint, es stünde kurz bevor, die Regierung nach den Gesetzen im Grundgesetz einen Notstand anordnen muss, der eine fast totale Mobilmachung bedeuten würde. Sie ist sogar dazu verpflichtet, denn es ist mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen und ins Grundgesetz geschrieben worden.
Auf Druck der Gegner dieser Notstandsgesetze ist der Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes eingefügt worden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nach dem, was ich alles versucht habe, kann ich sagen, dass ich alle Rechtsmittel ausgeschöpft habe.
Ich leiste hiermit mit meinem Konzept/Bemühungen Widerstand gegen diese Notstandsgesetze, so wie es der Gesetzgeber mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen hat.
Jeder kann sich diese Notstandsgesetze und was sie bedeuten im Internet ansehen.
Ich werde in dem Musterprozess zu diesem Sachverhalt Fragen stellen.
Eine Frage wird sein: Warum klären Sie uns nicht über diesen Sachverhalt auf?
Ich bin gespannt auf eure/ihre Reaktion.
Martin Linnemann